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EU-Kommission zur GVO-Kennzeichnungspflicht

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Originalmeldung von Angelika Werthmann MdEP, Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, Europäische Kommission
Original-URL: http://ht.ly/jKb94
Antworten auf eine schriftliche Anfrage im Europäischen Parlament

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002236/2013 an die Kommission von Angelika Werthmann MdEP (ALDE)

Betrifft:        Grüne Gentechnik

Teilweise sollen Gentech-Pflanzen mittlerweile mehr Spritzmittel als konventionelle Pflanzen brauchen und sich bereits einige Unkrautarten an die Spritzmittel angepasst haben. Demnach müssen Spritzmittel nun höher dosiert werden, was schädigend für Mensch und Umwelt ist. Diese neue Technologie schadet zudem der Unabhängigkeit der Landwirte, da diese Pflanzen patentiert sind und jährlich neu gekauft werden müssen.

1.    Was plant die Kommission, um nicht in eine vollständige Abhängigkeit von grüner Gentechnik zu gelangen und den Menschen ein gesundes Verhältnis zur Natur zu vermitteln?

2.    Sollte nicht die gesunde und bewusste Ernährung europäischer BürgerInnen im Vordergrund stehen und nicht der gesteigerte Profit, den man aus dieser Gentechnik schlagen kann?


Antwort von Herrn Borg im Namen der Kommission (11.1.2013)

 

1. Die Vorschriften über GVO stellen sicher, dass die Verbraucher umfassend über das Vorhandensein von GVO in Futtermitteln und Lebensmitteln informiert werden, so dass sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003[1] müssen alle Produkte, die GVO enthalten, aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt werden, ordnungsgemäß gekennzeichnet sein. Eine Ausnahme gilt, wenn Futtermittel oder Lebensmittel Material enthalten, das GVO enthält, aus solchen besteht oder aus solchen hergestellt ist, mit einem Anteil von höchstens 0,9 % der einzelnen Lebensmittel- oder Futtermittelzutaten oder des Lebensmittels/Futtermittels, wenn es aus einer einzigen Zutat besteht, vorausgesetzt, dieser Anteil ist zufällig oder technisch nicht zu vermeiden.

 

2. Die Gesetzgeber haben beschlossen, dass die Pflicht zur Kennzeichnung von GVO nicht für Erzeugnisse von Tieren gilt, die mit GVO gefüttert werden (z. B. Eier, Fleisch oder Milchprodukte). Die Kommission hat die EFSA[2] im Jahr 2007 ersucht, zu prüfen, ob wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die eine Kennzeichnungspflicht für diese Erzeugnisse rechtfertigen könnten. Dazu hat die EFSA eine Stellungnahme[3] veröffentlicht, nach der eine solche Kennzeichnungspflicht wissenschaftlich nicht begründet ist, da in tierischem Gewebe oder in tierischen Erzeugnissen keine Spuren von GVO nachweisbar sind. Daher zog die Kommission den Schluss, dass die geltenden Vorschriften beibehalten werden sollten.

 

Nach den EU-Vorschriften ist es nicht verboten, auf der Etikettierung anzugeben, dass Lebensmittel keine GVO enthalten oder nicht unter Verwendung von GVO hergestellt wurden (Kennzeichnung in der Art „Gentechnik-frei“ oder „ohne Gentechnik“), sofern diese Etikettierung den allgemeinen Bestimmungen über die Kennzeichnung von Lebensmitteln entspricht (Richtlinie 2000/13/EG[4]), insbesondere hinsichtlich der Bestimmung über die nicht irreführende Information der Verbraucher. Da solche freiwilligen Kennzeichnungen in der EU immer häufiger verwendet werden, hat die Kommission eine Studie eingeleitet, um deren Anwendungsbereiche und Spezifikationen besser zu verstehen und zu bewerten, ob dieser Bereich möglicherweise harmonisiert werden müsste. Die Ergebnisse der Studie werden Anfang 2013 veröffentlicht.



[1]     ABl. L 268 vom 18.10.2003.

[2]     Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

[3]     http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/744.pdf

[4]     Richtlinie 2000/13/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür. ABl. L 109 vom 6.5.2000.