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Berufung der Feldzerstörer von Gatersleben scheitert vor dem Magdeburger Landgericht

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Originalmeldung von Roland Schnee, Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) | Gatersleben
Original-URL: http://www.ipk-gatersleben.de
Die Berufungsanträge der drei Feldzerstörer von Gatersleben sind vom Landgericht Magdeburg zurückgewiesen worden.
Strafkammer des Landgerichts Magdeburg verurteilt Feldzerstörer in Revisionsverfahren

Die Strafkammer des Landgerichts Magdeburg hat nach vier Verhandlungstagen am Freitagnachmittag eine Entscheidung zu den Berufungsanträgen der drei angeklagten Feldzerstörer von Gatersleben getroffen. Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht die gegen Christian P. und Susanne M. vom Amtsgericht Aschersleben am 24. November 2010 ausgesprochenen Strafen. Das Strafmaß für den Angeklagten Axel M. wurde von 30 auf 25 Tagessätze á 20 Euro reduziert.

Das Gericht ist den wenig überzeugenden Argumenten der Angeklagten, nach denen der durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigte Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen nicht hätte durchgeführt werden dürfen, nicht gefolgt und hat die Rechtskräftigkeit des Genehmigungsbescheides für den Freisetzungsversuch bestätigt.
Trotz der vergleichsweise milden Strafen, die in keinem Verhältnis zu dem angerichteten Schaden stehen, bestätigt das Urteil die Notwendigkeit, dass die Zerstörung von genehmigten Freisetzungsversuchen weiterhin rigoros geahndet werden muss. Das kriminelle, zunehmend auch durch Gewalt gegen Personen geprägte Vorgehen von Feldzerstörern stellt eine ernst zu nehmende Bedrohung der im Grundgesetz festgeschriebenen Forschungsfreiheit dar. Deren Sicherung erfordert die konsequente Anwendung rechtsstaatlicher Mittel. 
Eine Entscheidung im Schadenersatzverfahren gegen die insgesamt sechs Feldzerstörer steht noch aus. Über den entstandenen Schaden von ca. 240.000 Euro wird ebenfalls vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt werden.

Hintergrund: (Quelle Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 036/11)
Die Angeklagten Axel M. (geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan. 1979), Patricia D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P. (geb. Feb. 1982) wurden nach 5 Verhandlungstagen am 24.11.2010 durch das Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und 30 Tagessätzen verurteilt. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten am 21.04.2008 in den Nachtstunden ein Genweizenfeld des Leibniz-Institutsfür Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung  in Gatersleben zerstört haben. Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch alle 6 Angeklagten Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft und drei Angeklagte haben die Berufung mittlerweile zurückgenommen, so dass nur noch die Berufung der restlichen 3 Angeklagten verhandelt wurde. Unabhängig hiervon läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6 Beklagten (= Angeklagten im Strafprozess) ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht hatte entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz leisten müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg (9 U 116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (vgl. Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2011 die Nichtzulassungsbeschwerde der 6 Beklagten verworfen.
Link zur Pressemitteilung des Landgerichts
 
Freies Bildmaterial:
Bildunterschrift: Von den Feldzerstörern abgehackte Weizenpflanzen
 
Kontakt:
Roland Schnee
Geschäftsstelle
Leibniz-Institut für Pflanzengenetik
und Kulturpflanzenforschung (IPK)
Corrensstr. 3
06466 Gatersleben
Tel: 039482-5427
 
Über das IPK Gatersleben
Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben ist eine außeruniversitäre, mit Bundes- und Ländermitteln geförderte Forschungseinrichtung und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft, einem Zusammenschluss von 87 Forschungsinstituten und Serviceeinrichtungen für die Forschung in Deutschland. Am IPK forschen und arbeiten etwa 500 Mitarbeiter/-innen aus über 25 Nationen. Weitere Informationen unter http://www.ipk-gatersleben.de.