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Grüne Gentechnik: Bundesländer sollen eigene Anbauregeln festlegen – Verbote durch die Hintertür?

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Details über das Eckpunktepapier Aigners und die geplante Novelle des Gentechnik-Gesetzes: Bundesländer sollen eigene Mindestabstände zu Feldern mit GVO festlegen und die Grüne Gentechnik damit faktisch aushebeln können.
Die Bundesregierung will das Gentechnik-Gesetz erneut ändern. Kernpunkt: Die Bundesländer sollen künftig eigene Mindestabstände zwischen Feldern mit und ohne gentechnisch verändertem Mais festlegen können. Bei Kartoffeln ist jedoch ein bundeseinheitlicher Mindestabstand von zehn Metern vorgesehen. Einige Bundesländer wollen den neuen Spielraum nutzen, um den Anbau von gv-Pflanzen praktisch zu verbieten. Doch auch innerhalb der Regierungskoalition sind die Pläne umstritten.

In einem „Eckpunktepapier“ hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) ihre Vorstellungen zu einigen Gesetzesvorhaben im Bereich der Gentechnik zusammengefasst. Anlass dafür ist die neue Gentechnikpolitik der EU, die den Mitgliedsstaaten in einigen Bereichen mehr Entscheidungskompetenzen einräumt.

Es sollen aber auch die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Einfach ist das nicht, denn einerseits will die Bundesregierung die „verantwortbaren Potenziale der Grünen Gentechnik nutzen“, andererseits „die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Bundesländer innerhalb eines bundeseinheitlichen Rahmens von Kriterien flexibel eigenständig Abstände festlegen können...